Pandemie-bedingte Lernrückstände bei Schülerinnen und Schülern machen eine Konzentration auf die unverzichtbaren Themen und Inhalte in den einzelnen Fächern auf der Basis der geltenden Lehrpläne erforderlich. Dies gilt in besonderer Weise für die Vorbereitung und den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreifeprüfung. Die von den Regionalen Fachberaterinnen und Fachberatern an Gymnasien entwickelten „Hinweise und Anregungen für Schwerpunktsetzungen in den Unterrichtsfächern der Sekundarstufe II” unterstützen die Lehrkräfte in ihrer konkreten Unterrichtsarbeit und erleichtern unterrichtliche Schwerpunktsetzungen mit Blick auf die zu erfüllenden Anforderungen der Allgemeinen Hochschulreifeprüfung.
Die Gültigkeit der Lehrpläne wird davon nicht berührt.
Die Hinweise und Anregungen orientieren sich dabei an vier einheitlichen Leitlinien, bei denen der didaktischen Reduktion und dem exemplarischen Arbeiten ein besonderer Stellenwert zukommt:
1. Kernkompetenzen berücksichtigen
Die Unterrichtsinhalte sollen so ausgewählt werden, dass die Kernkompetenzen erworben und eingeübt werden können.
2. Exemplarisches Lernen fördern – Grundkenntnisse erwerben
Im Unterricht soll das exemplarische Lernen an zentralen Inhalten der einzelnen Fächer im Vordergrund stehen. Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Grundkenntnisse erwerben, die für eine erfolgreiche weitere Arbeit im jeweiligen Fach unerlässlich sind.
3. Abschlussbezogene Lehrplaninhalte bevorzugen
Die Allgemeine Hochschulreifeprüfung qualifiziert Schülerinnen und Schüler für den weiteren beruflichen Weg. Die Kompetenzen und Kenntnisse, die für die Vorbereitung und den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreifeprüfung erforderlich sind, haben im Unterricht Priorität.
4. Zeitintensive Projekte prüfen
Unterricht an anderem Ort oder auch fachübergreifende Projekte sind selbstverständlich weiterhin sinnvoll und möglich. Insbesondere dann, wenn andere Fächer beispielsweise durch Ausfall von Pflichtunterricht betroffen sind, muss sehr genau abgewogen werden, ob Aufwand und Nutzen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen. Inwieweit und in welchem Ausmaß es notwendig ist, Unterrichtsinhalte zu konzentrieren und zeitliche Strukturen zur Erreichung von Standards anzupassen, hängt vom Umfang der durch Lernstands-Diagnosen ermittelten Lernrückstände ab und liegt letztendlich im Ermessen der jeweiligen Lehrkraft.