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Lernen gestalten
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Bildungsserver > Lernen gestalten.  > Spezifisches für die Schularten.  > Besonderheiten für Gymnasien

Besonderheiten für Gymnasien

Neben den schulartübergreifenden Hinweisen zu Unterrichtsszenarien, Bestandsaufnahmen, digitalen Werkzeugen, Verbindlichkeit, Feedback und Bewertung, Aufgabenkultur, Elternarbeit, Praxisbeispielen, Unterstützungsmöglichkeiten und Fortbildungen finden Sie hier ergänzende besondere Hinweise für das Gymnasium und die gymnasiale Oberstufe.

  • Hinweise und Anregungen für Schwerpunktsetzungen in den Unterrichtsfächern der Sekundarstufe II

    Pandemie-bedingte Lernrückstände bei Schülerinnen und Schülern machen eine Konzentration auf die unverzichtbaren Themen und Inhalte in den einzelnen Fächern auf der Basis der geltenden Lehrpläne erforderlich. Dies gilt in besonderer Weise für die Vorbereitung und den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreifeprüfung. Die von den Regionalen Fachberaterinnen und Fachberatern an Gymnasien entwickelten externer Link„Hinweise und Anregungen für Schwerpunktsetzungen in den Unterrichtsfächern der Sekundarstufe II” unterstützen die Lehrkräfte in ihrer konkreten Unterrichtsarbeit und erleichtern unterrichtliche Schwerpunktsetzungen mit Blick auf die zu erfüllenden Anforderungen der Allgemeinen Hochschulreifeprüfung. 

    Die Gültigkeit der Lehrpläne wird davon nicht berührt.

    Die Hinweise und Anregungen orientieren sich dabei an vier einheitlichen Leitlinien, bei denen der didaktischen Reduktion und dem exemplarischen Arbeiten ein besonderer Stellenwert zukommt:

    1. Kernkompetenzen berücksichtigen

    Die Unterrichtsinhalte sollen so ausgewählt werden, dass die Kernkompetenzen erworben und eingeübt werden können.

    2. Exemplarisches Lernen fördern – Grundkenntnisse erwerben

    Im Unterricht soll das exemplarische Lernen an zentralen Inhalten der einzelnen Fächer im Vordergrund stehen. Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Grundkenntnisse erwerben, die für eine erfolgreiche weitere Arbeit im jeweiligen Fach unerlässlich sind.

    3. Abschlussbezogene Lehrplaninhalte bevorzugen

    Die Allgemeine Hochschulreifeprüfung qualifiziert Schülerinnen und Schüler für den weiteren beruflichen Weg. Die Kompetenzen und Kenntnisse, die für die Vorbereitung und den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreifeprüfung erforderlich sind, haben im Unterricht Priorität.

    4. Zeitintensive Projekte prüfen

    Unterricht an anderem Ort oder auch fachübergreifende Projekte sind selbstverständlich weiterhin sinnvoll und möglich. Insbesondere dann, wenn andere Fächer beispielsweise durch Ausfall von Pflichtunterricht betroffen sind, muss sehr genau abgewogen werden, ob Aufwand und Nutzen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen. Inwieweit und in welchem Ausmaß es notwendig ist, Unterrichtsinhalte zu konzentrieren und zeitliche Strukturen zur Erreichung von Standards anzupassen, hängt vom Umfang der durch Lernstands-Diagnosen ermittelten Lernrückstände ab und liegt letztendlich im Ermessen der jeweiligen Lehrkraft.

  • Hinweise zum Abitur im Schuljahr 2021/2022

    Hinsichtlich der Abiturprüfung 2022 sind die fachspezifischen Regelungen im Rundschreiben zur Abiturprüfung aufgeführt. Das Rundschreiben ist unter folgendem Link zu finden: externer Linkhttps://gymnasium.bildung-rp.de/rechtsgrundlagen.html.

  • Musizieren relancieren - Maßnahmen im Bereich des musikpraktischen Arbeitens für das Schuljahr 2021/2022

    In allen Schularten und Jahrgangsstufen ist das musikpraktische Arbeiten integrativer Bestandteil eines zeitgemäßen Musikunterrichts. Die diversen Leitfäden für musikpraktisches Arbeiten in Schulen legen Zeugnis davon ab, in welchem Maße Einschränkungen das schulische Musizieren während der gesamten Pandemie getroffen haben. Soweit die Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen nicht gewährleistet werden konnten, war vom musikpraktischen Arbeiten gänzlich abzusehen. Fest steht: Die Musik hat einen einschlägigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung geleistet - mit gesamtgesellschaftlicher Dimension. Das Gestalten und Üben von Musik, insbesondere das Singen, das musikpraktische Arbeiten mit Blasinstrumenten sowie auch das gemeinsame Musizieren in Schul-Ensembles bedürfen nun einer besonderen Fürsorge und Pflege.

    Musik bildet für alle Schülerinnen und Schüler einen elementaren Zugang zu kultureller Teilhabe und die im Laufe der Schulzeit vermittelte Motivation zum Musizieren wirkt meist ein Leben lang. Das gemeinschaftliche Musizieren nimmt in Rheinland-Pfalz traditionell einen hohen Stellenwert ein. Auch mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Bedeutung kultureller Bildung lässt sich die Rolle des Musizierens im Bereich der Schule deutlich erkennen.

    So sind etwa Chor und Orchester nicht von ungefähr grundsätzlich als konstituierende Elemente des gymnasialen Bildungsgangs anzusehen. Die Kontinuität klassen- und jahrgangsübergreifender Ensembles, die auch einen wichtigen Beitrag für das Schulleben und das Schulprofil darstellen, soll im Rahmen des Möglichen flächendeckend gewährleistet sein. In der Regel erforderlich ist bei der Bildung von Schul-Ensembles das Heranziehen von Schülerinnen und Schülern verschiedener Klassen- und Jahrgangsstufen.

    DownloadWeitere Empfehlungen für den Musikunterricht im Schuljahr 2021/2022

Diesen Bereich betreut E-Mail an Andrea Bürgin, BM. Letzte Änderung dieser Seite am  6. Juli 2021. ©1996-2025 Bildungsserver Rheinland-Pfalz