Verbindlichkeit
Schulgesetz, Schulordnungen sowie Lehr- und Rahmenpläne stellen die verbindliche Grundlage für Schulorganisation und Unterricht dar. Auch im Fall von Fernunterricht haben zusätzliche verbindliche Absprachen, die im Präsenzunterricht selbstverständlich sind und ohne die Schule und Unterricht nicht funktionieren können, ihre uneingeschränkte Berechtigung. Diese Einsicht muss bei den Schülerinnen und Schülern erzeugt werden, indem zum Beispiel die Regeln des Präsenzunterrichts zusammen auf den Prüfstand gestellt, ggf. angepasst und für den Fernunterricht vereinbart werden.
So wird Verbindlichkeit hergestellt in Bezug auf
- Anwesenheit und Erreichbarkeit im Fernunterricht und bei mediengestützten Konferenzen,
- die verpflichtende Bearbeitung von Aufgabenstellungen in einem vorgegebenen Zeitrahmen,
- das eigenständige Bearbeiten von Leistungsaufgaben,
- die Vereinbarungen für regelmäßiges Feedback, Regelungen zur Bewertung von Leistungen,
- Konsequenzen, die bei Nichteinhaltung der vereinbarten Regeln folgen.
Im Fernunterricht muss noch intensiver kommuniziert werden als sonst. Wenn Sie Ihre Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres individuellen Lern- und Leistungsstandes in der Kompetenzentwicklung unterstützen und begleiten, sind die Chancen gut, dass sich diese gern am Unterricht beteiligen. Bleiben Sie miteinander im Gespräch.