Sonderpädagogische Unterstützung
Die als Förder- und Beratungszentrum beauftragten Förderschulen legen einen Arbeitsschwerpunkt auf die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, die in Zeiten des Fernunterrichts nicht die erwartbaren Lernfortschritte erreichen konnten. Deshalb bieten sie auf Anfrage zusätzliche sonderpädagogische Beratung und Unterstützung für Schulen in folgenden Bereichen:
- Unterstützung bei Maßnahmen bei einzelnen Schülerinnen und Schülern gegen entstandene Lernblockaden / Lernfrustrationen, vor allem auch um einer Verfestigung entgegenzuwirken (Vermeidung der Einleitung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs),
- Unterstützung bei der Förderplanung – auch durch eine längere förderdiagnostische Phase,
- Fördermaßnahmen im sozial-emotionalen Bereich bei einzelnen Schülerinnen und Schülern, die Versagensängste entwickelt haben und das Zutrauen in ihre eigenen Fähigkeiten verloren haben.
Das Angebot richtet sich an Schulen, die keine Schwerpunktschulen sind, und zwar vorrangig an
- die Eingangsstufe von Grundschulen,
- an Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler aus der Förderschule zurückgeschult wurden (ausgenommen ist der Lernortwechsel an eine Schwerpunktschule),
- an die Klassenstufe 5 an weiterführenden Schulen.
Die FBZ bieten im Rahmen der vorhandenen Ressourcen dazu weiterhin die etablierte sonderpädagogische Beratung. Darüber hinaus sind bei Bedarf auch zeitlich befristet direkte sonderpädagogische Maßnahmen möglich, die die Schulen und die Schülerinnen und Schüler in einem festgelegten Zeitraum direkt unterstützen.
Weitere Informationen und Verfahrensregelungen finden sich unter https://foerderschule.bildung-rp.de/foerder-und-beratungszentren-fbz.html